LRS-Förderung
Rechtliche Grundlagen sind Art. 3 GG - LRS-Erlass – Schulgesetz – Kernlehrpläne - Beschlüsse der Fachkonferenzen (Kursiv gedruckte Passagen sind Vorgaben aus dem LRS-Erlass).
Wer gilt als LRS-Schüler?
„... Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden.“ (Erlass 1.2)
In den Jahrgangsstufen 3 bis 6: „alle SuS, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen“
für die Jahrgangsstufen 7 bis 10: „besonders begründete Einzelfälle“ (Erlass 4)
Diagnose / Anerkennung
Die Diagnose ist unerlässlicher Bestandteil einer darauf folgenden adäquaten Förderung.
- Die Klassen- und Deutschlehrer des 5. Jahrgangs beobachten die Rechtschreibleistungen der Schülerinnen und Schüler bis zu den Winterferien. Einen Anhaltspunkt gibt zusätzlich der ‚Duisburger Sprachstandstest‘.
- Getestet wird mit der ‚Hamburger Schreibprobe’ (HSP), einem standardisierten Verfahren.
- Am Ende des 5. und 6. Jahrgangs findet ein zweiter Test statt, um Fördererfolge und ggf. weiteren Förderbedarf festzustellen.
- Medizinische Diagnosebescheinigungen werden jederzeit anerkannt, sind jedoch für eine sinnvolle Förderung dem Klassenlehrer:innen bereits zu Beginn des 5. Schuljahres in kopierter Form vorzulegen.
LRS-Förderung an der Gesamtschule Nord
Neben dem allgemeinen Auftrag zur individuellen Förderung werden an der Gesamtschule Nord in dem zweiten Halbjahr Jahrgang 5 bis zum Ende des ersten Halbjahres Jahrgang 7 zwei LRS- Förderkurse eingerichtet.
Ziel der Förderung ist es gemäß des LRS-Erlasses die Note ausreichend in Rechtschreibleistungen zu erlangen.
Förderung in Kleingruppen
Nach der Zuweisung zur Rechtschreibförderung werden die Schüler:innen in Kleingruppen (6-10 Schüler) von geschulten Deutschkollegen in zwei Stunden in der Woche zusätzlich gefördert.
Teilleistungstraining in folgenden Bereichen:
- Visuelle Wahrnehmung
- Auditive Wahrnehmung
- Räumliche Wahrnehmung
- Konzentration
- Gedächtnis
- Selbstwert
- Individuelles Rechtschreibsymptomtraining
Einbettung in den Unterricht
Die individuelle Förderung wird natürlich auch in den Deutsch- und Fachunterricht eingebettet.
Dabei werden die Lehrkräfte von den LRS-Beauftragten unterstützt.
Viele LRS-Schüler:innen haben auf Grund ständiger Misserfolge eine geringe Selbstsicherheit und Lernfreude. Die Stärkung von Selbstbewusstsein, Motivation und Lernfreude sind wichtige Ziele in allen Unterrichtsfächern.
Kooperation und Kommunikation
Der stetige Austausch zwischen den Förderlehrer:innen und den Kolleg:innen im Team sowie mit den betroffenen Eltern ist uns sehr wichtig. Wir legen Wert darauf, dass die Eltern ihre Kinder zu Hause unterstützen und das Erlernte im Rahmen der zeitlich begrenzten Möglichkeiten einer Ganztagsschule vertiefen.
Nähere Informationen entnehmen Sie unserem LRS-Flyer zu finden im Sekretariat.